EUDR: Anwendung auf den 30. Dezember 2026 verschoben
Die Ende 2025 verabschiedete Überarbeitung verschiebt das Inkrafttreten der europäischen Anti-Entwaldungsverordnung auf Ende 2026 für große und mittlere Unternehmen (Juni 2027 für KMU). Naturkautschuk bleibt betroffen: Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltserklärung werden verlangt.
