EUDR: letztes Quartal vor der Frist
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Unternehmen die Herkunft „ohne Entwaldung“ des in der EU in Verkehr gebrachten Naturkautschuks belegen (30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen). Im Juli hat die Kommission den Produktumfang aktualisiert; die neu aufgenommenen Produkte fallen erst ab dem 30. Dezember 2027 darunter.
